Neben einer funktionsfähigen Erdung ist eine neue Schutzmaßnahme, Nullung genannt, ab sofort vorgeschrieben.
Elektrischer Strom ist ohne entsprechende Schutzmaßnahme gefährlich. Der Gesetzgeber trägt dem Rechnung und verpflichtet die Betreiber elektrischer Anlagen seit 1.1.1999 per Verordnung zu einem zukunftsweisenden, EU-weit gebräuchlichen Schutzleitersystem "Nullung" genannt, das neben einer funktionsfähigen Erdung zusätzliche Sicherheit garantiert. Die Verordnung betrifft Hauseigentümer ebenso wie Mieter oder Wohnungseigentümer.
Achtung! Das neue Schutzleitersystem setzt eine vorschriftsmäßige Zentralerdung voraus! In jedem Haus muss aber eine Erdungsanlage mit vorschriftsmäßiger Erderwirkung vorhanden sein, sie ist gegebenenfalls mit einem Tiefen- oder Banderder nachzurüsten!
Neue elektrische Anlagen müssen verordnungskonform errichtet werden. Alte Haus- und Wohnungsanlagen sind bei wesentlichen Änderungen (z.B. örtliche Erweiterung der Anlage, Erhöhung der Abnehmerleistung) nachzurüsten. Darüber hinaus haben die Wiener Wasserwerke WIENSTROM das Wasserrohrnetz als Schutzerder per 31.12.2000 gekündigt. Hauseigentümer sind daher verpflichtet, eine entsprechende Erdungsanlage mit einem Schutzerdungsleiter zu errichten. Diese Nachrüstung alter Anlagen ist in vielen Fällen notwendig, da gerade in Wien über 300.000 Wohnungen vor 1918 errichtet worden sind.
Die Verordnung verpflichtet auch die Energieversorgungsunternehmen zur Herstellung und Verwendung des neuen Schutzleitersystems "Nullung" und stellt den Nullleiter bis zum Hausanschlusskasten zur Verfügung, wo er von der Nullungsverbindung mit der Potentialausgleichschiene verbunden wird. Und sie verpflichtet alle "Betreiber" elektrischer Anlagen (auch Wohnungseigentümer oder –mieter), bei vorhandenen Schutzleitern die neue Schutzmaßnahme "Nullung" anzuwenden und bei wesentlichen Änderungen sofort die Installation eines Schutzerdungsleiters durchzuführen. Die Gemeinschaftsverbraucheranlage (Stiegenhaus, Keller etc) muss auch wie alle Einzelverbrauchanlagen (elektrische Anlage in der Wohnung) über den zentralen Schutzerdungsleiter mit dem Potentialausgleich verbunden werden.
Jede elektrische Anlage sollte nun überprüft werden, denn: prinzipiell haftet der Betreiber der elektrischen Anlage für daraus entstehende Schäden, da eine nicht vorschriftsmäßige Anlage vorliegt. Ein positives "Bundeseinheitliches Sicherheitsprotokoll" ausgestellt vom befugten Elektrotechniker bestätigt die Sicherheit der elektrischen Anlage.
Dieses innovative und technisch hochwertige Schutzleitersystem geht in seiner Wirkung weit über die der bekannten "Erdung" hinaus. In Verbindung mit der neuesten Generation von Fehlerstromschutzschaltern (FI) und mit der vorgeschalteten Schutzmaßnahme "Nullung" wird ein 3-teiliges, noch dichteres Netz an Sicherheit geschaffen:
Gefährliche Spannungen werden abgeleitet, man kann sich nicht mehr elektrisieren, selbst bei Defekt des Fehlerschutzschalters gibt es zusätzlich Schutz.
Komm. Rat Eduard Waldbauer
allgem. beeideter gerichtlicher Sachverständiger für Elektrotechnik
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