Spätestens ab Dezember 2000 ist es gesetzlich verboten, Elektroanlagen über die Wasserleitung zu erden. Viele Wasserleitungen können diese Aufgabe nicht mehr erfüllen, weil alte Bleirohre durch moderne Kunststoffrohre ersetzt wurden. Kunststoff aber ist kein Stromleiter. Sind die Geräte eines Hauses, das über Kunststoffrohre mit Wasser versorgt wird, an Wasserleitungen geerdet, herrscht Lebensgefahr.
Alle Hausbesitzer, Verwalter, Mieter oder Einfamilienhauseigentümer wurden auf diese "Fälle" aufmerksam gemacht, das alte Rohre durch neue ersetzt wurden. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass viele der Wiener Altbauwohnungen – immerhin 538.000 an der Zahl – noch immer über keine ordentliche Erdung verfügen.
Diesen Schutz gewährt nur ein fachmännisch verlegter Tiefenerder an, an den – darauf kommt es letztendlich an – die Elektroanlagen aller Wohnungen angeschlossen sind. Existiert der Tiefenerder nicht oder ist er nicht mit den Schutzleitern der Wohnungen verbunden, ist Leben in Gefahr. Verantwortlich für die Sicherheit sind laut Gesetz die Benutzer. Also: Die Hausbesitzer für die Hausanlage und die Mieter bzw. Eigentümer für die Wohnungsanlage. Zweifel beseitigt die Konsulation eines befugten Elektrotechnikers. Er erkennt, ob die "Schutzerdung" in Ordnung ist.
Ergänzend dazu sind seit 1.1.99 Betreiber elektrischer Anlagen zum Einbau eines Schutzleitersystems, NULLUNG genannt, gesetzlich verpflichtet. Neue Anlagen müssen verordnungskonform errichtet werden, alte Immobilien sind bei wesentlichen Änderungen an der elektrischen Anlage, nachzurüsten.
Dieses Schutzleitersystem "NULLUNG" geht in seiner Wirkung über die "Erdung" weit hinaus. In Verbindung mit den neuesten FI-Schaltern, der bekannten Erdung und dem neuen Schutzleiter, der Nullung, wird ein dreiteiliges Netz an Sicherheit geschaffen.
Elektrische Sicherheit bedeutet:
ERDUNG – NULLUNG – FEHLERSTROMSCHUTZSCHALTER (FI)
Komm. Rat Eduard Waldbauer
allgem. beeideter gerichtlicher Sachverständiger für Elektrotechnik
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